IGP

Die Ausbildung zum geprüften Schutzhund erfordert sehr viel kynologischen Sachverstand, Wissen über die Verhaltensweisen des Hundes, Selbstdisziplin, Geduld, Einfühlungsvermögen und Verantwortung. Es gibt drei Abteilungen:

Fährtenarbeit (Abteilung A)

Bei der Fährtenarbeit erlebt der Hundeführer den direkten Kontakt mit der Natur während der Hund in einem Gelände durch den Einsatz des Geruchssinns Gegenstände finden muss. Somit wird unter Beachtung von Bodenbeschaffenheit, Witterung und Windrichtung die Leistungs- und Konzentrationsfähigkeit des Geruchsorgans des Hundes geschult.

Gehorsam (Abteilung B)

Die Unterordnung oder der Gehorsam sind Grundlage der gesamten Ausbildung eines Hundes. Sie ist Erweiterung der Begleithundeausbildung und wird von Stufe I zu Stufe III immer anspruchsvoller. Hier müssen Hund und Hundeführer Harmonie und Teamgeist unter Beweis stellen. Es wird Lernvermögen, Intelligenz, Konzentrationsfähigkeit aber auch Sozialverhalten vom Hund gefordert.

Schutzdienst (Abteilung C)

Beid er Ausbildung im Schutzhundesport werden verschiedene Triebe des Hundes ausgenutzt und gezielt eingesetzt. In erster Linie sind das Gehorsam und Nervenstärke bzw. Selbstbeherrschung in Belastungssituationen. Das ist auch der Grund, weshalb gut ausgebildete Hunde nicht durch Beißunfälle auffällig werden.